BahnabnahmenInformationen für Bowlingbahnbesitzer |
Anlagen gelten erst als abgenommen, wenn a) Das Ergebnis der Abnahme beim Landessportwart vorliegt. b) Das Protokoll der Abnahme der DBU Jürgen Dozauer Leiter Technische Kommission leiter.tk@dbu-bowling.com Tiefkarstr. 12 82481 Mittenwald vorliegt. c) Die Lizenzgebühr bei der DBU bezahlt ist. Ab der Saison 2009/10 sind die von den Landesverbänden gemeldeten Teilnehmern zu den Bundesliga-Aufstiegsspielen nur noch spielberechtigt, wenn die höchste Liga des Landes ausschl. auf abgenommenen Anlagen gespielt hat. | Wichtige Informationen - bitte beachten: Wir weisen nochmals darauf hin, dass Thomas Piesold lt. Beschluss der DBU-Hauptversammlung am 25.02.06 in Schwerin keine Bahnenabnahmen/Checks in Niedersachsen durchführen darf. Abnahmen/Checks/Protokolle von Thomas Piesold sind ungültig! Weiterhin wird auf allen Bowlinganlagen ab 24.02.17 (gilt nicht für vorherige Abnahmen) kein Sportbetrieb mehr mit einem Protokoll von Volkmar Wolff durchgeführt. | ||||||
Mitbarbeiter der technischen Kommission in Niedersachsen
|